Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kompaktfassung für Dienst- und Werkleistungen im Geschäftsverkehr (B2B).
§ 1 · Geltung & Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Aufträge über Leistungen von Kollar Systems (Christian Kollar, Brigitte-Frauendorf-Str. 38, 60486 Frankfurt am Main, „Auftragnehmer") — ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen in Textform zustimmt.
Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website sowie diese AGB sind kein bindendes Angebot. Ein Vertrag — und daraus folgende Leistungs- oder sonstige Ansprüche gegen den Auftragnehmer — entsteht ausschließlich durch eine individuelle Auftragsbestätigung in Textform. Ohne einen solchen Vertragsschluss bestehen keine Ansprüche.
§ 2 · Leistungen & Mitwirkung
Art und Umfang der Leistung (u. a. Software-Entwicklung, KI-Engineering, technische Beratung) ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Termine sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform verbindlich.
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Zugänge und Mitwirkungsleistungen rechtzeitig bereit. Dadurch bedingte Verzögerungen und Mehraufwände gehen zu seinen Lasten.
§ 3 · Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot — Festpreis oder nach Aufwand zu [Stundensatz] zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen ohne Abzug fällig; bei längeren Projekten sind Abschlagszahlungen zulässig.
§ 4 · Nutzungsrechte
An den eigens erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber die vereinbarten Nutzungsrechte erst mit vollständiger Bezahlung. Vorbestehendes Know-how, Werkzeuge und Open-Source-Bestandteile bleiben beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz nennen, soweit nicht ausdrücklich Vertraulichkeit vereinbart ist.
§ 5 · Gewährleistung
Eine absolute Fehlerfreiheit von Software wird nach dem Stand der Technik nicht geschuldet; unwesentliche Abweichungen sind kein Mangel. Bei Werkleistungen erfolgt zunächst Nacherfüllung. Die Verjährung von Mängelansprüchen beträgt zwölf Monate ab Abnahme bzw. Lieferung — ausgenommen Vorsatz, Arglist und Personenschäden.
§ 6 · Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, aus Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen — insbesondere für Datenverluste, soweit der Auftraggeber keine angemessene Datensicherung vorgenommen hat.
§ 7 · Schlussbestimmungen
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus. Verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO; im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main. Änderungen bedürfen der Textform; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die übrigen unberührt.
Stand · Juli 2026